Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.
Staatliche (polizeiliche und nichtpolizeiliche) sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Konkret sind dies z.B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölkerungsschutz mitwirken. Auch wir als DRK Neubeckum gehören zu den BOS.
Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.
Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der besondere planerische und organisatorische Maßnahmen erfordert, weil er mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung der präklinischen und / oder klinischen Versorgung nicht bewältigt werden kann.
Gemeinsam genutztes Warnsystem von Bund und Katastrophenschutzbehörden für die Warnung und Information der Bevölkerung im Zivilschutzund Katastrophenfall sowie bei sonstigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Entwickelt wurde es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Es basiert auf der Vorgängerversion SatWaS und ist als Mehrkanalsystem ausgelegt. MoWaS verfügt über ein zentrales Regelwerk sowie eine standardisierte Schnittstelle zu den verschiedenen Warnkanälen. Die Datenübertragung erfolgt redundant über Satellit. In MoWaS sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser, Internet- und Pagingdienste, Apps (z.B. Warn-App NINA) sowie die Deutsche Bahn als Warnmultiplikatoren integriert (Stand: 10/2017).
Mittlerweile sind neben dem Bund auch die Bundesländer, mittlere und untere Katastrophenschutzbehörden sowie der Deutsche Wetterdienst als Herausgeber von amtlichen Warnmeldungen angeschlossen.
Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG).