Informationen für Arbeitgeber – Ehrenamt im Katastrophenschutz beim DRK Neubeckum

Engagement, das auch im Berufsalltag wirkt

Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich beim Deutschen Roten Kreuz. Im Katastrophenschutz übernehmen sie wichtige Aufgaben für die Sicherheit unserer Gesellschaft. Damit Einsätze im Notfall schnell und zuverlässig bewältigt werden können, werden Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit gebraucht.

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen – und profitieren gleichzeitig von deren zusätzlicher Qualifikation und Erfahrung.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Mitarbeitende im DRK-Katastrophenschutz bringen wertvolle Kompetenzen mit, die auch im Berufsalltag spürbar sind:

  • Erste-Hilfe- und Notfallkompetenz – schnelle Hilfe im Betrieb bei Unfällen oder medizinischen Notfällen.
  • Stressresistenz & Teamfähigkeit – erprobt im Einsatz, wertvoll im Arbeitsumfeld.
  • Führungs- und Organisationsfähigkeiten – ausgebildet für Koordination in Krisensituationen.

Rechtliche Grundlagen zur Freistellung

Damit unsere Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz jederzeit einsatzbereit sind, sieht das Gesetz eine besondere Regelung vor: Arbeitgeber müssen Mitarbeitende für Ausbildungen, Übungen und Einsätze im Zivil- oder Katastrophenschutz freistellen und das Arbeitsentgelt in dieser Zeit weiterzahlen.

Für Arbeitgeber bedeutet das keine finanzielle Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Lohnkosten inklusive der Sozialabgaben erstattet werden. Der Antrag dazu sollte möglichst direkt nach Rückkehr der Mitarbeitenden gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige Katastrophenschutzbehörde oder – je nach Einsatz – der DRK-Kreis- bzw. Landesverband.

Welche Stelle die Kosten übernimmt, hängt von der Art des Einsatzes ab:

  • Bei Zivilschutz-Einsätzen trägt der Bund die Kosten.
  • Bei Katastrophenschutz-Einsätzen in anderen Bundesländern ist das jeweilige Land verantwortlich.
  • Bei überörtlichen oder örtlichen Gefahrenlagen übernimmt der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt.
  • Bei eigenständigen DRK-Einsätzen erfolgt die Erstattung durch das Deutsche Rote Kreuz.

Erstattungsfähig sind u. a. Löhne, Zulagen, Prämien, Zuschüsse sowie die Arbeitgeberanteile zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise Spesen, Beiträge zur Unfallversicherung oder Kosten für berufliche Ausbildungen.

Damit ist klar geregelt: Ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutz geht nicht zu Lasten der Arbeitgeber. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit aller – und können sich auf einen verlässlichen finanziellen Ausgleich verlassen.

Versicherungsschutz

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer beim DRK Neubeckum sind umfassend abgesichert.
Unfälle während des Einsatzes sowie auf dem direkten Hin- oder Rückweg sind durch die Unfallversicherung Bund und Bahn abgedeckt. Darüber hinaus besteht über den DRK-Landesverband eine zusätzliche Unfallversicherung, die etwa bei Invalidität oder Todesfall leistet.

Damit ist sichergestellt: Das Engagement im Katastrophenschutz ist nicht nur sinnvoll, sondern auch sicher.

Ihre Unterstützung zählt

Durch die Freistellung ermöglichen Sie, dass unsere Gemeinschaft im Ernstfall schnell und zuverlässig Hilfe erhält. Gleichzeitig investieren Sie in die persönliche und fachliche Entwicklung Ihrer Mitarbeitenden – und stärken das soziale Profil Ihres Unternehmens.

Kontakt

Für Fragen zur Freistellung, Kostenerstattung oder zum Versicherungsschutz wenden Sie sich gerne an:

Deutsches Rotes Kreuz – Ortsverein Neubeckum e.V.
info(at)DRK-neubeckum(dot)de

Tipp: Machen Sie gerne auch in Ihrem Unternehmen Werbung für das ehrenamtliche Engagement beim DRK Neubeckum. Jede neue Helferin und jeder neue Helfer stärkt den Katastrophenschutz und damit die Sicherheit unserer ganzen Region.